GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Im Überblick
Mehrere Personen betreiben gemeinsam ein Unternehmen. Für den Billardclub ist das meist der falsche Grundgedanke: Mitsprache und persönliche Haftung hängen am Gesellschafterstatus.
Personengesellschaften haben eigene Rechtsfähigkeit, bleiben aber stark von den beteiligten Personen geprägt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Offene Handelsgesellschaft, § 105 HGB, Handelsgewerbe
Gesellschafter haften in der Regel unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
Kein gesetzliches Mindeststammkapital. Einlagen und Gewinnverteilung regelt der Gesellschaftsvertrag.
Schritt 1 von 4
Gesellschaftsvertrag schließen
Die GbR kann formfrei gegründet werden; für einen Clubbetrieb sollten Beiträge, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung und Ausscheiden dennoch schriftlich geregelt sein.
Schritt 2 von 4
Registerform bestimmen
Eine OHG ist zum Handelsregister anzumelden. Bei der GbR ist zu prüfen, ob eine Eintragung als eGbR für geplante Registergeschäfte erforderlich ist.
Schritt 3 von 4
Gewerbe anmelden
Die Gesellschafter zeigen den Betrieb beim Gewerbeamt an und beantragen die für Gastronomie oder Ausschank nötigen Erlaubnisse.
Schritt 4 von 4
Steuern und Vertretung ordnen
Das Finanzamt wird über die Gesellschaft informiert. Der Vertrag sollte zugleich eindeutig festlegen, wer den Club nach außen vertreten und intern führen darf.
Transparente Mitunternehmerschaft: Gewinnzuweisung an die Gesellschafter, Einkommensteuer auf Ebene der Personen.