Struktur

Die GmbH tritt nach außen auf; die stille Beteiligung besteht nur im Innenverhältnis.

Rechtsnatur

Unternehmensträgerin ist die GmbH; der Betreiber hält alle Anteile und die Geschäftsführung. Der Businesspartner wird kein GmbH-Gesellschafter, sondern schließt mit der GmbH einen stillen Gesellschaftsvertrag: Einlage gegen Gewinnanteil, ohne Stimmrecht und ohne Handelsregistereintrag.

Nach außen handelt nur die GmbH. Der stille Gewinnanteil ist Betriebsausgabe der GmbH und mindert Körperschaft- und Gewerbesteuer; beim Businesspartner greift Kapitalertragsteuer.

Für den Billardclub ist das die typische Trennung: volle Kontrolle und Haftungsabschirmung beim Betreiber, passives Kapital beim Businesspartner.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Alleingesellschafter, GF

Stellung

Stiller Gesellschafter

Kontrolle

100 % der Stimmen

Kontrolle

Nur Einsichtsrecht

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

Vereinbarter Gewinnanteil

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Keine Außenhaftung
  • Keine Publizität
  • Gewinnanteil bleibt ungeschmälert
  • Abgeltungsteuer statt progressivem Satz
  • Klarer, kalkulierbarer Ausstieg

Nachteile

  • Einlage bei Insolvenz der GmbH meist verloren
  • Keine Kontrolle über die Geschäftsführung
  • Kein Anteil am Wertzuwachs
  • Bemessungsgrundlage kann strittig werden

Steuern

Die typisch stille Beteiligung wird steuerlich regelmäßig als Kapitalüberlassung behandelt. Der Businesspartner erhält einen vertraglichen Gewinnanteil, ohne Mitunternehmer des Betriebs zu werden.

Beim Unternehmensträger

Der vertraglich geschuldete Gewinnanteil ist bei zutreffender Ausgestaltung grundsätzlich Aufwand des Betriebs. Bemessungsgrundlage, Verlustverrechnung und Fälligkeit müssen im Vertrag eindeutig bestimmt sein.

Beim Businesspartner

Der Gewinnanteil gehört grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Unternehmensträger hat die hierfür vorgesehenen Einbehaltungs- und Bescheinigungspflichten zu beachten.

Abgrenzung sichern

Umqualifizierungsrisiken entstehen, wenn der Vertrag eine Beteiligung am Unternehmenswert oder unternehmerähnliche Mitwirkungsrechte vermittelt. Rechte und Vergütung müssen deshalb zur typisch stillen Rolle passen.

Die steuerliche Wirkung hängt von der tatsächlichen Vertragsdurchführung ab; die Bezeichnung des Vertrags allein ist nicht entscheidend.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. GmbH gründen

  2. Stillen Gesellschaftsvertrag schließen

  3. Verhältnis zum Geschäftsführergehalt klären

  4. Einlage leisten und verbuchen

  5. Kapitalertragsteuer anmelden

Vertragsgegenstände

Zwei Ebenen: Die GmbH schirmt ab, der stille Vertrag regelt das Geld. Beide müssen zusammenpassen.

  • Unverzichtbar 9
  • Empfohlen 5
Dokumente
  • Stiller Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kapital und Gewinn

  • Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
  • Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
  • Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe
  • Geschäftsführergehalt der Höhe nach festschreiben

Kontrolle und Mitsprache

  • Keine Zustimmungsvorbehalte für das laufende Geschäft
  • Informationsrechte konkret benennen
  • Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Keine Beteiligung an stillen Reserven
  • Nachfolge im Todesfall

Haftung und Sicherheiten

  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf

Steuern und Buchführung

  • Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen