Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Betreiber · 100 % Anteile & Geschäftsführung

Der Betreiber bleibt alleiniger UG-Gesellschafter. Der atypisch Stille ist steuerlich Mitunternehmer.

Businesspartner · Atypisch still

Der atypisch stille Gesellschafter partizipiert an Gewinn und oft am Firmenwert und hat erweiterte Rechte.

Billardclub UG · Unternehmergesellschaft

Die UG ist Betriebsgesellschaft. Die atypisch stille Beteiligung ist vertraglich geregelt.

  • Betreiber → Billardclub UG: 100 % StimmrechteFormal bleiben alle UG-Anteile beim Betreiber.
  • Businesspartner → Billardclub UG: Einlage + KontrolleDer Partner bringt Kapital ein und erhält typischerweise Kontrollrechte.
  • Billardclub UG → Businesspartner: Gewinn + FirmenwertDer atypisch Stille wird am Gewinn und oft am Wertzuwachs beteiligt.
  • Haftung beschränktNach außen haftet nur die UG mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Mitunternehmerschaft im Innenverhältnis der UG: Gewinnanteil und Anteil am Wertzuwachs.

Rechtsnatur

Die UG bleibt alleinige Rechtsträgerin. Der Businesspartner wird kein Gesellschafter der UG, erhält aber vertraglich Anteil an stillen Reserven und Geschäftswert und wird steuerlich Mitunternehmer.

Zivilrechtlich bleibt es bei der Innengesellschaft (§ 230 Abs. 2 HGB); aus den Club-Geschäften wird nur die UG berechtigt und verpflichtet. Die Mitunternehmerstellung verlangt erweiterte Mitwirkungsrechte.

Für den Billardclub oft die schwächere Variante: wenig Stammkapital trifft auf hohen Gestaltungsaufwand — wer Wertzuwachs will, ist mit GmbH oder GmbH & Co. KG meist klarer aufgestellt.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Alleingesellschafter, GF

Stellung

Atypisch stiller Gesellschafter

Kontrolle

100 % der Stimmen

Kontrolle

Nur Widerspruchsrecht

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

Gewinn plus Wertzuwachs

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Anteil am Wertzuwachs
  • Anspruch auf den vollen Wertanteil beim Ausscheiden

Nachteile

  • Einlage bei Insolvenz der UG meist verloren
  • Abfindungsanspruch kann an der dünnen Kapitaldecke scheitern
  • Mitspracherechte nötig
  • Komplexere eigene Steuererklärung

Steuern

Die atypisch stille Beteiligung führt bei ausreichender Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko regelmäßig zu einer steuerlichen Mitunternehmerschaft.

Gewinnzurechnung

Der Businesspartner erhält einen gesondert festzustellenden Anteil am gewerblichen Ergebnis. Die Zurechnung kann unabhängig davon entstehen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.

Unternehmenswert

Die vereinbarte Beteiligung an stillen Reserven und Geschäftswert prägt sowohl die steuerliche Stellung als auch die wirtschaftliche Abfindung beim Ausscheiden.

Erklärungs- und Abstimmungsbedarf

Der Betrieb muss die Beteiligung in Buchführung und Feststellungserklärung abbilden. Der Businesspartner benötigt rechtzeitig die Unterlagen für seine eigene Veranlagung.

Mitwirkungsrechte und Wertbeteiligung dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen tatsächlich gelebt und dokumentiert werden.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. UG gründen

  2. Atypisch stillen Vertrag gestalten

  3. Bewertungs- und Abfindungsregel

  4. Feststellungsverfahren einrichten

Vertragsgegenstände

Die aufwendigste Klauselliste auf der schmalsten Kapitalbasis — Abfindungsdeckel und Rangrücktritt sind hier nicht optional.

  • Unverzichtbar 11
  • Empfohlen 6
Dokumente
  • Stiller Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kapital und Gewinn

  • Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
  • Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
  • Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe
  • Geschäftsführergehalt der Höhe nach festschreiben

Kontrolle und Mitsprache

  • Informationsrechte konkret benennen
  • Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Abfindungsklausel: Buchwert, Höchstbetrag, Raten
  • Bewertungsverfahren und Schiedsgutachter
  • Nachfolge im Todesfall

Haftung und Sicherheiten

  • Qualifizierter Rangrücktritt für die Einlage
  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf

Steuern und Buchführung

  • Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen
  • Beteiligung an stillen Reserven ausdrücklich vereinbaren
  • Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung