Gewinnzurechnung
Der Businesspartner erhält einen gesondert festzustellenden Anteil am gewerblichen Ergebnis. Die Zurechnung kann unabhängig davon entstehen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.
Der Businesspartner wird Mitunternehmer der UG, ohne Geschäftsanteile zu erwerben.
Variante B · Canvas-Schaubild
Variante A · Vertikales Schaubild
Betreiber · 100 % Anteile & Geschäftsführung
Der Betreiber bleibt alleiniger UG-Gesellschafter. Der atypisch Stille ist steuerlich Mitunternehmer.
Businesspartner · Atypisch still
Der atypisch stille Gesellschafter partizipiert an Gewinn und oft am Firmenwert und hat erweiterte Rechte.
Billardclub UG · Unternehmergesellschaft
Die UG ist Betriebsgesellschaft. Die atypisch stille Beteiligung ist vertraglich geregelt.
Die UG bleibt alleinige Rechtsträgerin. Der Businesspartner wird kein Gesellschafter der UG, erhält aber vertraglich Anteil an stillen Reserven und Geschäftswert und wird steuerlich Mitunternehmer.
Zivilrechtlich bleibt es bei der Innengesellschaft (§ 230 Abs. 2 HGB); aus den Club-Geschäften wird nur die UG berechtigt und verpflichtet. Die Mitunternehmerstellung verlangt erweiterte Mitwirkungsrechte.
Für den Billardclub oft die schwächere Variante: wenig Stammkapital trifft auf hohen Gestaltungsaufwand — wer Wertzuwachs will, ist mit GmbH oder GmbH & Co. KG meist klarer aufgestellt.
Führt den Club
Gibt das Kapital
Stellung
Alleingesellschafter, GF
Stellung
Atypisch stiller Gesellschafter
Kontrolle
100 % der Stimmen
Kontrolle
Nur Widerspruchsrecht
Haftung
Bürgschaft Miete & Leasing
Gewinn
Gewinn plus Wertzuwachs
Vorteil
Anteil am Wertzuwachs
Er partizipiert am steigenden Unternehmenswert der UG, ohne einen Geschäftsanteil zu erwerben oder einen Notartermin zu brauchen.
Vorteil
Anspruch auf den vollen Wertanteil beim Ausscheiden
Seine Abfindung bemisst sich am Verkehrswert einschließlich Wertzuwachs — sein Anteil am gewachsenen Unternehmen steht ihm rechnerisch voll zu.
Nachteil
Einlage bei Insolvenz der UG meist verloren
Wird die UG insolvent, ist er nur einfacher Insolvenzgläubiger; seine Einlage ist damit regelmäßig verloren (§ 236 HGB).
Nachteil
Abfindungsanspruch kann an der dünnen Kapitaldecke scheitern
Sein rechnerischer Anspruch auf den Wertzuwachs nützt wenig, wenn die UG das Geld bei geringem Eigenkapital tatsächlich nicht aufbringen kann — genau dann drohen ihm Verzögerung oder Streit.
Nachteil
Mitspracherechte nötig
Damit die Mitunternehmerstellung anerkannt wird, braucht er echte Kontrollrechte — reine Passivität reicht steuerlich nicht, wenn er auch am Wertzuwachs teilhaben will.
Nachteil
Komplexere eigene Steuererklärung
Der Gewinn wird jährlich gesondert und einheitlich festgestellt; er braucht dafür eigene steuerliche Beratung statt einer einfachen Kapitalertragsteuer-Abrechnung.
Die atypisch stille Beteiligung führt bei ausreichender Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko regelmäßig zu einer steuerlichen Mitunternehmerschaft.
Der Businesspartner erhält einen gesondert festzustellenden Anteil am gewerblichen Ergebnis. Die Zurechnung kann unabhängig davon entstehen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.
Die vereinbarte Beteiligung an stillen Reserven und Geschäftswert prägt sowohl die steuerliche Stellung als auch die wirtschaftliche Abfindung beim Ausscheiden.
Der Betrieb muss die Beteiligung in Buchführung und Feststellungserklärung abbilden. Der Businesspartner benötigt rechtzeitig die Unterlagen für seine eigene Veranlagung.
Mitwirkungsrechte und Wertbeteiligung dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen tatsächlich gelebt und dokumentiert werden.
Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.
Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.
Schritt 1 von 6
Gewerbe und Verantwortliche
Der Betreiber zeigt das Gewerbe nach § 14 GewO an. Der Businesspartner prüft, wer Rechtsträger, vertretungsberechtigt und gegenüber Behörden verantwortlich ist.
Schritt 2 von 6
Gaststättenerlaubnis und Alkohol
Für den Alkoholausschank ist in Berlin vor Betriebsbeginn die gaststättenrechtliche Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamts einzuplanen. Zuverlässigkeit, Räume und Betriebskonzept werden geprüft.
Schritt 3 von 6
Lebensmittelhygiene und Belehrungen
Lebensmittelrechtliche Eigenkontrollen, Hygienedokumentation und die Belehrung nach § 43 IfSG sind für einschlägig beschäftigte Personen zu organisieren und nachweisbar aktuell zu halten.
Schritt 4 von 6
Personal und Arbeitsschutz
Arbeitsverträge, Mindestlohn, Arbeitszeit, Sozialversicherung, Unterweisungen und Arbeitsschutz bleiben Aufgaben des operativen Betriebs. Eine aktive Partnerrolle muss vertraglich und organisatorisch klar abgegrenzt sein.
Schritt 5 von 6
Standort, Nutzung und Auflagen
Baurechtliche Nutzung, Brandschutz, Lärm, Öffnungszeiten, Außenwerbung und mögliche Sondernutzungen sind standort- und konzeptabhängig zu prüfen. Der Businesspartner sollte Freigaben und laufende Auflagen als Berichtspunkt verlangen.
Schritt 6 von 6
Laufende Compliance und Nachweise
Kassenführung, Jugendschutz, Preisangaben, Versicherungen, Datenschutz und behördliche Nebenbestimmungen benötigen klare Zuständigkeiten, Fristen und einen regelmäßigen Informationsweg zum Businesspartner.
Stand: 27. Juli 2026. Maßgeblich sind insbesondere die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO, die Berliner Gaststättenerlaubnis für Alkoholausschank und die Belehrung nach § 43 IfSG. Standort, Nutzung und Betriebskonzept können weitere Anforderungen auslösen. Rechts-, Steuer- und Genehmigungsberatung muss für den konkreten Betrieb individuell erfolgen.
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Schritt 1 von 4
UG gründen
Notarielle Beurkundung, vollständige Bareinlage und Handelsregistereintragung (§ 5a GmbHG).
Schritt 2 von 4
Atypisch stillen Vertrag gestalten
Beteiligung an stillen Reserven, Zustimmungskatalog und Informationsrechte für die Mitunternehmerstellung.
Schritt 3 von 4
Bewertungs- und Abfindungsregel
Deckelung und Ratenzahlung vereinbaren, damit die Gesellschaft eine Kündigung wirtschaftlich verkraftet.
Schritt 4 von 4
Feststellungsverfahren einrichten
Anzeige der Mitunternehmerschaft und gesonderte einheitliche Gewinnfeststellung beim Finanzamt.
Die aufwendigste Klauselliste auf der schmalsten Kapitalbasis — Abfindungsdeckel und Rangrücktritt sind hier nicht optional.
Dokument
Stiller Gesellschaftsvertrag
Regelt Einlage, Gewinnanteil, Laufzeit und Auseinandersetzung — das Kernstück der Beteiligung.
Formfrei, in der Praxis zwingend schriftlichDokument
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gehalt des Betreibers — es bestimmt zugleich, was als Gewinn übrig bleibt.
SchriftformDokument
Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung
Die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter — und die Abrede, wer sie im Innenverhältnis anteilig trägt.
Schriftform, § 766 BGBUnverzichtbar
Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
Ohne diese Klausel: Ohne ausdrücklichen Ausschluss wird später darüber gestritten, ob der Businesspartner bei Liquiditätsbedarf nachlegen muss.
Unverzichtbar
Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
Ohne diese Klausel: Ein Prozentsatz allein ist wertlos. Streitig wird, was vorher abgezogen wird — Gehalt, Abschreibungen, Verlustvorträge.
§ 231 HGBUnverzichtbar
Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe
Ohne diese Klausel: Ohne Regelung nimmt der Stille bis zur Höhe seiner Einlage am Verlust teil. Der Ausschluss ist zulässig — er muss aber vereinbart werden.
§ 231 Abs. 2 HGBUnverzichtbar
Geschäftsführergehalt der Höhe nach festschreiben
Ohne diese Klausel: Jeder Euro Gehalt mindert den Gewinnanteil des Businesspartners. Ohne feste Regelung hat der Betreiber es in der Hand, ihn leerlaufen zu lassen.
Empfohlen
Informationsrechte konkret benennen
Ohne diese Klausel: Das gesetzliche Recht auf den Jahresabschluss ist knapp. Ohne Konkretisierung streiten die Beteiligten über jede Zahl, die der Partner sehen will.
§ 233 HGBEmpfohlen
Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
Ohne diese Klausel: Sonst kann die stille Beteiligung an einen Dritten abgetreten werden und der Betreiber hat plötzlich einen fremden Kapitalgeber im Vertrag.
Empfohlen
Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot
Ohne diese Klausel: Der Businesspartner sieht Zahlen, Kalkulation und Lieferantenkonditionen. Ohne Klausel darf er das Wissen anderswo verwenden.
Unverzichtbar
Abfindungsklausel: Buchwert, Höchstbetrag, Raten
Ohne diese Klausel: Ohne sie schuldet der Betrieb den vollen Verkehrswert einschließlich stiller Reserven — der teuerste Einzelposten dieser Konstruktion.
Unverzichtbar
Bewertungsverfahren und Schiedsgutachter
Ohne diese Klausel: Ohne festes Verfahren wird über den Unternehmenswert jahrelang gestritten, während der Betrag ungeklärt in der Bilanz steht.
Empfohlen
Nachfolge im Todesfall
Ohne diese Klausel: Ohne Regelung rücken die Erben in die Beteiligung ein — möglicherweise mehrere Personen mit gegenläufigen Interessen.
Unverzichtbar
Qualifizierter Rangrücktritt für die Einlage
Ohne diese Klausel: Ohne ihn ist die Einlage eine Verbindlichkeit und hilft in der Überschuldungsbilanz nicht — dem Betreiber droht die Insolvenzantragspflicht. Der Businesspartner muss wissen, dass die Klausel seine Position verschlechtert.
Unverzichtbar
Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
Ohne diese Klausel: Eine unbefristete Bürgschaft ohne Höchstbetrag hebt die Haftungsbeschränkung der Rechtsform faktisch auf.
Unverzichtbar
Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
Ohne diese Klausel: Ohne Abrede trägt der Betreiber das Bürgschaftsrisiko allein, während der Gewinn geteilt wird.
Empfohlen
Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf
Ohne diese Klausel: Läuft der Club stabil, sollte die Sicherheit gegen eine Kaution oder Bankbürgschaft ausgetauscht werden können.
Unverzichtbar
Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen
Ohne diese Klausel: Fehlt er, ist es kein Gesellschaftsverhältnis, sondern ein Darlehen mit Gewinnanteil — mit anderen Steuer- und Insolvenzfolgen als gewollt.
Unverzichtbar
Beteiligung an stillen Reserven ausdrücklich vereinbaren
Ohne diese Klausel: Fehlt sie, ist es steuerlich eine typisch stille Gesellschaft und die gewollte Mitunternehmerstellung tritt nicht ein.
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStGEmpfohlen
Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung
Ohne diese Klausel: Wer die Erklärung erstellt und wer die Kosten trägt, sollte feststehen, bevor die erste Frist läuft.