Komplementärin
GmbH — Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Im Überblick
Die GmbH & Co. KG verbindet die Mitunternehmerstellung der KG mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin. Die Stellung des Businesspartners hängt davon ab, ob er Kommanditist oder still Beteiligter wird.
Die KG (§ 161 HGB) betreibt das Unternehmen. Die GmbH führt und haftet als Komplementärin; natürliche Personen stehen regelmäßig nur als Kommanditisten im Risiko.
Unbeschränkt haftet die Komplementär-GmbH mit ihrem Vermögen. Kommanditisten haften in Höhe der im Register eingetragenen Einlage.
GmbH — Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Begrenzt auf Hafteinlage
Stammkapital der Komplementär-GmbH (mind. 25.000 €) zuzüglich Kommanditeinlagen. Höherer Verwaltungsaufwand als bei einer reinen GmbH.
Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.
Schritt 1 von 4
Komplementär-GmbH gründen
Zuerst wird die haftende GmbH notariell errichtet, mit Stammkapital ausgestattet und zum Handelsregister angemeldet.
Schritt 2 von 4
KG-Vertrag abstimmen
Der KG-Vertrag regelt Kommanditeinlagen, Gewinn und Entnahmen. Seine Regeln zu Geschäftsführung und Vertretung müssen zur Satzung der Komplementär-GmbH passen.
Schritt 3 von 4
KG und Beteiligte eintragen
Die KG, ihre Komplementärin und die Kommanditisten werden mit den jeweiligen Haftsummen zum Handelsregister angemeldet.
Schritt 4 von 4
Einlagen und Betrieb anmelden
Nach Leistung der Kommanditeinlagen werden Gewerbe, Steuern und erforderliche Gaststätten- oder Betriebserlaubnisse für die KG eingerichtet.
Die KG ist transparent: Gewinnzuweisung an die Mitunternehmer. Die Komplementär-GmbH versteuert ihren Anteil körperschaftsteuerlich.