Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Betreiber · 100 % Anteile & Geschäftsführung

Der Betreiber bleibt alleiniger GmbH-Gesellschafter. Der atypisch Stille ist steuerlich Mitunternehmer, aber kein Gesellschafter.

Businesspartner · Atypisch still

Der atypisch stille Gesellschafter partizipiert an Gewinn, stillen Reserven und oft am Firmenwert und hat erweiterte Rechte.

Billardclub GmbH · Kapitalgesellschaft

Die GmbH ist Betriebsgesellschaft. Die atypisch stille Beteiligung läuft über einen internen Vertrag.

  • Betreiber → Billardclub GmbH: 100 % StimmrechteFormal bleiben alle GmbH-Anteile und Stimmrechte beim Betreiber.
  • Businesspartner → Billardclub GmbH: Einlage + KontrolleDer Partner bringt Kapital ein und erhält typischerweise Kontroll- und Informationsrechte.
  • Billardclub GmbH → Businesspartner: Gewinn + FirmenwertDer atypisch Stille wird am Gewinn und oft am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt.
  • Haftung beschränktNach außen haftet nur die GmbH mit ihrem Vermögen.
Mitunternehmerschaft im Innenverhältnis: Die GmbH tritt auf, der Businesspartner ist am Wertzuwachs beteiligt.

Rechtsnatur

Die GmbH bleibt alleinige Rechtsträgerin und der Betreiber alleiniger Gesellschafter. Der Businesspartner erwirbt keinen Geschäftsanteil — er bleibt stiller Innengesellschafter ohne Registereintrag.

Steuerlich wird er gleichwohl Mitunternehmer mit Anteil am Wertzuwachs (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dafür braucht der Vertrag Zustimmungs- und Informationsrechte, die über reine Passivität hinausgehen; der Gewinn wird gesondert festgestellt.

Für den Club: Haftungsabschirmung über die GmbH bleibt, aber die klare Rollengrenze „Kapital ohne Mitsprache“ weicht auf — und die Abfindung bei Ausscheiden wird teurer.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Alleingesellschafter, GF

Stellung

Atypisch stiller Gesellschafter

Kontrolle

100 % der Stimmen

Kontrolle

Nur Widerspruchsrecht

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

Gewinn plus Wertzuwachs

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Anteil am Wertzuwachs
  • Volle Auszahlung seines Wertanteils beim Ausscheiden
  • Gewerbesteueranrechnung

Nachteile

  • Einlage bei Insolvenz der GmbH meist verloren
  • Mitspracherechte nötig
  • Persönlicher Steuersatz
  • Komplexere eigene Steuererklärung

Steuern

Die atypisch stille Beteiligung führt bei ausreichender Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko regelmäßig zu einer steuerlichen Mitunternehmerschaft.

Gewinnzurechnung

Der Businesspartner erhält einen gesondert festzustellenden Anteil am gewerblichen Ergebnis. Die Zurechnung kann unabhängig davon entstehen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.

Unternehmenswert

Die vereinbarte Beteiligung an stillen Reserven und Geschäftswert prägt sowohl die steuerliche Stellung als auch die wirtschaftliche Abfindung beim Ausscheiden.

Erklärungs- und Abstimmungsbedarf

Der Betrieb muss die Beteiligung in Buchführung und Feststellungserklärung abbilden. Der Businesspartner benötigt rechtzeitig die Unterlagen für seine eigene Veranlagung.

Mitwirkungsrechte und Wertbeteiligung dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen tatsächlich gelebt und dokumentiert werden.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. GmbH gründen

  2. Atypisch stillen Vertrag gestalten

  3. Bewertungsregel vereinbaren

  4. Mitunternehmerschaft anmelden

Vertragsgegenstände

Wie bei der typisch stillen Variante — zuzüglich Bewertung, Deckel und eines eng gefassten Zustimmungskatalogs.

  • Unverzichtbar 10
  • Empfohlen 6
Dokumente
  • Stiller Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kapital und Gewinn

  • Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
  • Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
  • Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe
  • Geschäftsführergehalt der Höhe nach festschreiben

Kontrolle und Mitsprache

  • Informationsrechte konkret benennen
  • Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Abfindungsklausel: Buchwert, Höchstbetrag, Raten
  • Bewertungsverfahren und Schiedsgutachter
  • Nachfolge im Todesfall

Haftung und Sicherheiten

  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf

Steuern und Buchführung

  • Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen
  • Beteiligung an stillen Reserven ausdrücklich vereinbaren
  • Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung