Gewinnzurechnung
Der Businesspartner erhält einen gesondert festzustellenden Anteil am gewerblichen Ergebnis. Die Zurechnung kann unabhängig davon entstehen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.
Die GmbH bleibt allein Rechtsträgerin; der Businesspartner wird stiller Mitunternehmer mit Anteil am Wertzuwachs.
Variante B · Canvas-Schaubild
Variante A · Vertikales Schaubild
Betreiber · 100 % Anteile & Geschäftsführung
Der Betreiber bleibt alleiniger GmbH-Gesellschafter. Der atypisch Stille ist steuerlich Mitunternehmer, aber kein Gesellschafter.
Businesspartner · Atypisch still
Der atypisch stille Gesellschafter partizipiert an Gewinn, stillen Reserven und oft am Firmenwert und hat erweiterte Rechte.
Billardclub GmbH · Kapitalgesellschaft
Die GmbH ist Betriebsgesellschaft. Die atypisch stille Beteiligung läuft über einen internen Vertrag.
Die GmbH bleibt alleinige Rechtsträgerin und der Betreiber alleiniger Gesellschafter. Der Businesspartner erwirbt keinen Geschäftsanteil — er bleibt stiller Innengesellschafter ohne Registereintrag.
Steuerlich wird er gleichwohl Mitunternehmer mit Anteil am Wertzuwachs (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Dafür braucht der Vertrag Zustimmungs- und Informationsrechte, die über reine Passivität hinausgehen; der Gewinn wird gesondert festgestellt.
Für den Club: Haftungsabschirmung über die GmbH bleibt, aber die klare Rollengrenze „Kapital ohne Mitsprache“ weicht auf — und die Abfindung bei Ausscheiden wird teurer.
Führt den Club
Gibt das Kapital
Stellung
Alleingesellschafter, GF
Stellung
Atypisch stiller Gesellschafter
Kontrolle
100 % der Stimmen
Kontrolle
Nur Widerspruchsrecht
Haftung
Bürgschaft Miete & Leasing
Gewinn
Gewinn plus Wertzuwachs
Vorteil
Anteil am Wertzuwachs
Er partizipiert am steigenden Unternehmenswert der GmbH, ohne dafür einen Geschäftsanteil zu erwerben.
Vorteil
Volle Auszahlung seines Wertanteils beim Ausscheiden
Seine Abfindung bemisst sich am Verkehrswert einschließlich stiller Reserven — er bekommt tatsächlich ausgezahlt, was sein Anteil am gewachsenen Unternehmen wert ist.
Vorteil
Gewerbesteueranrechnung
Als Mitunternehmer rechnet er seinen Anteil am Gewerbesteuermessbetrag auf seine eigene Einkommensteuer an (§ 35 EStG).
Nachteil
Einlage bei Insolvenz der GmbH meist verloren
Wird die GmbH insolvent, ist er nur einfacher Insolvenzgläubiger; seine Einlage ist damit regelmäßig verloren (§ 236 HGB).
Nachteil
Mitspracherechte nötig
Damit die Mitunternehmerstellung steuerlich anerkannt wird, braucht er echte Kontroll- und Widerspruchsrechte — reine Passivität reicht nicht, wenn er auch am Wertzuwachs teilhaben will.
Nachteil
Persönlicher Steuersatz
Sein Gewinnanteil unterliegt seinem persönlichen Einkommensteuersatz statt der günstigeren 25 %-Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.
Nachteil
Komplexere eigene Steuererklärung
Der Gewinn wird jährlich gesondert und einheitlich festgestellt; er braucht dafür eigene steuerliche Beratung statt einer einfachen Kapitalertragsteuer-Abrechnung.
Die atypisch stille Beteiligung führt bei ausreichender Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko regelmäßig zu einer steuerlichen Mitunternehmerschaft.
Der Businesspartner erhält einen gesondert festzustellenden Anteil am gewerblichen Ergebnis. Die Zurechnung kann unabhängig davon entstehen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.
Die vereinbarte Beteiligung an stillen Reserven und Geschäftswert prägt sowohl die steuerliche Stellung als auch die wirtschaftliche Abfindung beim Ausscheiden.
Der Betrieb muss die Beteiligung in Buchführung und Feststellungserklärung abbilden. Der Businesspartner benötigt rechtzeitig die Unterlagen für seine eigene Veranlagung.
Mitwirkungsrechte und Wertbeteiligung dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen tatsächlich gelebt und dokumentiert werden.
Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.
Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.
Schritt 1 von 6
Gewerbe und Verantwortliche
Der Betreiber zeigt das Gewerbe nach § 14 GewO an. Der Businesspartner prüft, wer Rechtsträger, vertretungsberechtigt und gegenüber Behörden verantwortlich ist.
Schritt 2 von 6
Gaststättenerlaubnis und Alkohol
Für den Alkoholausschank ist in Berlin vor Betriebsbeginn die gaststättenrechtliche Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamts einzuplanen. Zuverlässigkeit, Räume und Betriebskonzept werden geprüft.
Schritt 3 von 6
Lebensmittelhygiene und Belehrungen
Lebensmittelrechtliche Eigenkontrollen, Hygienedokumentation und die Belehrung nach § 43 IfSG sind für einschlägig beschäftigte Personen zu organisieren und nachweisbar aktuell zu halten.
Schritt 4 von 6
Personal und Arbeitsschutz
Arbeitsverträge, Mindestlohn, Arbeitszeit, Sozialversicherung, Unterweisungen und Arbeitsschutz bleiben Aufgaben des operativen Betriebs. Eine aktive Partnerrolle muss vertraglich und organisatorisch klar abgegrenzt sein.
Schritt 5 von 6
Standort, Nutzung und Auflagen
Baurechtliche Nutzung, Brandschutz, Lärm, Öffnungszeiten, Außenwerbung und mögliche Sondernutzungen sind standort- und konzeptabhängig zu prüfen. Der Businesspartner sollte Freigaben und laufende Auflagen als Berichtspunkt verlangen.
Schritt 6 von 6
Laufende Compliance und Nachweise
Kassenführung, Jugendschutz, Preisangaben, Versicherungen, Datenschutz und behördliche Nebenbestimmungen benötigen klare Zuständigkeiten, Fristen und einen regelmäßigen Informationsweg zum Businesspartner.
Stand: 27. Juli 2026. Maßgeblich sind insbesondere die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO, die Berliner Gaststättenerlaubnis für Alkoholausschank und die Belehrung nach § 43 IfSG. Standort, Nutzung und Betriebskonzept können weitere Anforderungen auslösen. Rechts-, Steuer- und Genehmigungsberatung muss für den konkreten Betrieb individuell erfolgen.
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Schritt 1 von 4
GmbH gründen
Notarielle Beurkundung, Stammkapital und Handelsregistereintragung (§§ 2, 7, 11 GmbHG).
Schritt 2 von 4
Atypisch stillen Vertrag gestalten
Beteiligung an stillen Reserven, Zustimmungskatalog und Informationsrechte so ausgestalten, dass Mitunternehmerstellung vorliegt.
Schritt 3 von 4
Bewertungsregel vereinbaren
Verfahren zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens einschließlich Deckelung und Ratenzahlung.
Schritt 4 von 4
Mitunternehmerschaft anmelden
Anzeige beim Finanzamt und Einrichtung der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung.
Wie bei der typisch stillen Variante — zuzüglich Bewertung, Deckel und eines eng gefassten Zustimmungskatalogs.
Dokument
Stiller Gesellschaftsvertrag
Regelt Einlage, Gewinnanteil, Laufzeit und Auseinandersetzung — das Kernstück der Beteiligung.
Formfrei, in der Praxis zwingend schriftlichDokument
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Gehalt des Betreibers — es bestimmt zugleich, was als Gewinn übrig bleibt.
SchriftformDokument
Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung
Die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter — und die Abrede, wer sie im Innenverhältnis anteilig trägt.
Schriftform, § 766 BGBUnverzichtbar
Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
Ohne diese Klausel: Ohne ausdrücklichen Ausschluss wird später darüber gestritten, ob der Businesspartner bei Liquiditätsbedarf nachlegen muss.
Unverzichtbar
Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
Ohne diese Klausel: Ein Prozentsatz allein ist wertlos. Streitig wird, was vorher abgezogen wird — Gehalt, Abschreibungen, Verlustvorträge.
§ 231 HGBUnverzichtbar
Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe
Ohne diese Klausel: Ohne Regelung nimmt der Stille bis zur Höhe seiner Einlage am Verlust teil. Der Ausschluss ist zulässig — er muss aber vereinbart werden.
§ 231 Abs. 2 HGBUnverzichtbar
Geschäftsführergehalt der Höhe nach festschreiben
Ohne diese Klausel: Jeder Euro Gehalt mindert den Gewinnanteil des Businesspartners. Ohne feste Regelung hat der Betreiber es in der Hand, ihn leerlaufen zu lassen.
Empfohlen
Informationsrechte konkret benennen
Ohne diese Klausel: Das gesetzliche Recht auf den Jahresabschluss ist knapp. Ohne Konkretisierung streiten die Beteiligten über jede Zahl, die der Partner sehen will.
§ 233 HGBEmpfohlen
Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
Ohne diese Klausel: Sonst kann die stille Beteiligung an einen Dritten abgetreten werden und der Betreiber hat plötzlich einen fremden Kapitalgeber im Vertrag.
Empfohlen
Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot
Ohne diese Klausel: Der Businesspartner sieht Zahlen, Kalkulation und Lieferantenkonditionen. Ohne Klausel darf er das Wissen anderswo verwenden.
Unverzichtbar
Abfindungsklausel: Buchwert, Höchstbetrag, Raten
Ohne diese Klausel: Ohne sie schuldet der Betrieb den vollen Verkehrswert einschließlich stiller Reserven — der teuerste Einzelposten dieser Konstruktion.
Unverzichtbar
Bewertungsverfahren und Schiedsgutachter
Ohne diese Klausel: Ohne festes Verfahren wird über den Unternehmenswert jahrelang gestritten, während der Betrag ungeklärt in der Bilanz steht.
Empfohlen
Nachfolge im Todesfall
Ohne diese Klausel: Ohne Regelung rücken die Erben in die Beteiligung ein — möglicherweise mehrere Personen mit gegenläufigen Interessen.
Unverzichtbar
Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
Ohne diese Klausel: Eine unbefristete Bürgschaft ohne Höchstbetrag hebt die Haftungsbeschränkung der Rechtsform faktisch auf.
Unverzichtbar
Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
Ohne diese Klausel: Ohne Abrede trägt der Betreiber das Bürgschaftsrisiko allein, während der Gewinn geteilt wird.
Empfohlen
Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf
Ohne diese Klausel: Läuft der Club stabil, sollte die Sicherheit gegen eine Kaution oder Bankbürgschaft ausgetauscht werden können.
Unverzichtbar
Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen
Ohne diese Klausel: Fehlt er, ist es kein Gesellschaftsverhältnis, sondern ein Darlehen mit Gewinnanteil — mit anderen Steuer- und Insolvenzfolgen als gewollt.
Unverzichtbar
Beteiligung an stillen Reserven ausdrücklich vereinbaren
Ohne diese Klausel: Fehlt sie, ist es steuerlich eine typisch stille Gesellschaft und die gewollte Mitunternehmerstellung tritt nicht ein.
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStGEmpfohlen
Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung
Ohne diese Klausel: Wer die Erklärung erstellt und wer die Kosten trägt, sollte feststehen, bevor die erste Frist läuft.