Begriff

Die GmbH (§§ 1 ff. GmbHG) ist selbst Trägerin des Unternehmens. Die UG (haftungsbeschränkt) folgt derselben Logik, wirkt aber wegen geringer Kapitaldecke schwächer.

  • Eigene Rechtspersönlichkeit (§ 13 Abs. 1 GmbHG)
  • Organe: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung
  • UG: gleiche Struktur, abweichende Kapitalregeln

Haftung

Gläubigern haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Persönliche Risiken entstehen vor allem aus Bürgschaften und Organpflichten.

Gesellschaft

Haftung mit Gesellschaftsvermögen

Gesellschafter

Keine persönliche Außenhaftung für Gesellschaftsschulden

Kapital

GmbH

Mindeststammkapital 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG)

UG

Ab 1 €; Rücklage aus Jahresüberschuss (§ 5a Abs. 3 GmbHG)

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Satzung beurkunden

  2. Kapital einzahlen

  3. Geschäftsführung bestellen

  4. Register und Behörden

Steuern

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft; Ausschüttungen zusätzlich mit Kapitalertragsteuer.

GmbH versus UG

Dieselbe Rechtsform-Familie — Unterschied vor allem bei Kapital, Rücklage und Außenwirkung.

GmbHUG
Stammkapitalmindestens 25.000 €ab 1 €
Einzahlung zur Anmeldungmind. 12.500 € insgesamtvollständig in Geld
Rücklagekeine Pflicht-Rücklage nach § 5a25 % des Jahresüberschusses bis 25.000 €
FirmaGmbHUG (haftungsbeschränkt)
Glaubwürdigkeithöher bei Vermietern und Leasingoft zurückhaltender wahrgenommen
UmwandlungZielformAufstockung auf GmbH möglich