Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Betreiber · 50 % Anteile, Geschäftsführer

Der Betreiber hält die Hälfte der Geschäftsanteile und ist Geschäftsführer. Die UG ist eine Variante der GmbH nach § 5a GmbHG.

Businesspartner · 50 % Anteile, keine Geschäftsführung

Der Businesspartner hält die andere Hälfte der Anteile, ist aber nicht Organ und führt die Geschäfte nicht.

Billardclub UG · Unternehmergesellschaft

Die UG (haftungsbeschränkt) ist Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit; es gilt das GmbH-Recht mit den Sonderregeln des § 5a GmbHG.

  • Betreiber → Billardclub UG: 50 % AnteileDer Betreiber hält die Hälfte der Anteile und Stimmrechte.
  • Businesspartner → Billardclub UG: 50 % AnteileDer Businesspartner bringt Kapital ein und hält die andere Hälfte. Bei der UG ist die Einlage vollständig in Geld zu leisten (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
  • Betreiber → Billardclub UG: GeschäftsführungDie Geschäftsführung liegt allein beim Betreiber und sollte durch ein Sonderrecht in der Satzung abgesichert werden.
  • Billardclub UG → Businesspartner: AusschüttungAusgeschüttet wird nur der Teil des Gewinns, der nicht in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist.
  • RücklagepflichtEin Viertel des Jahresüberschusses muss in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis 25.000 € erreicht sind (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
Wie die GmbH, jedoch mit Rücklagepflicht: Ein Viertel des Jahresüberschusses bleibt in der Gesellschaft.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Gesellschafter, GF

Stellung

50 % Gesellschafter

Kontrolle

Nur 50 %

Kontrolle

Volles Stimmrecht

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

Ausschüttung minus Rücklage

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Haftungsabschirmung auch für ihn
  • Echtes Mitspracherecht
  • Geringerer Kapitaleinsatz beim Einstieg

Nachteile

  • Auch sein Anteil braucht einen Ausschüttungsbeschluss
  • 50/50-Patt kann seine eigene Ausschüttung blockieren
  • Dünne Kapitaldecke erhöht sein Risiko
  • Pflichtrücklage bindet seinen Anteil
  • Doppelbesteuerung seiner Ausschüttung

Steuern

Die Gesellschaft und der Businesspartner werden steuerlich getrennt betrachtet. Der laufende Gewinn entsteht zunächst bei der Gesellschaft; eine Zahlung an den Businesspartner setzt einen wirksamen Gewinnverwendungsbeschluss und einen ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn voraus.

Ebene der Gesellschaft

Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Diese Belastung entsteht vor einer Ausschüttung und mindert den für die Gesellschafter verfügbaren Betrag.

Ebene des Businesspartners

Ausschüttungen gehören beim Businesspartner grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Beteiligungshöhe, berufliche Einbindung und persönliche Verhältnisse können die konkrete Besteuerung verändern.

Vergütung und Beschlusslage

Die Beteiligung vermittelt keinen festen Zahlungsanspruch. Höhe und Zeitpunkt einer Ausschüttung hängen von Jahresabschluss, Ergebnisverwendung, Kapitalerhaltung und den Stimmrechten des Businesspartners ab.

Vor Vertragsabschluss sind Ausschüttungspolitik, Informationszugang und die Behandlung von Gesellschafterleistungen individuell steuerlich zu prüfen.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gesellschaftsvertrag

  2. Stammkapital vollständig einzahlen

  3. Handelsregistereintragung

  4. Gewerbe und Erlaubnisse

  5. Rücklagenplanung

Vertragsgegenstände

Dieselben Satzungsklauseln wie bei der GmbH — und wegen der dünnen Kapitaldecke zusätzlich der Umgang mit der Überschuldung.

  • Unverzichtbar 7
  • Empfohlen 3
Dokumente
  • UG-Satzung
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kontrolle und Mitsprache

  • Mehrheitsverhältnisse: keine Pattstellung
  • Nachfolge und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Einziehungsklausel für den Insolvenzfall
  • Vinkulierung der Geschäftsanteile
  • Abfindung bei Einziehung begrenzen und strecken

Haftung und Sicherheiten

  • Finanzierung vor Gründung sichern
  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf