Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Komplementär-GmbH · Vollhafterin

Die Komplementär-GmbH führt die Geschäfte der KG und haftet unbeschränkt — allerdings nur mit ihrem eigenen Vermögen.

Betreiber · Kommanditist (50 %) & GF der GmbH

Der Betreiber ist zu 50 % Kommanditist sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Über diese GmbH führt er die Geschäfte der KG.

Businesspartner · Kommanditist (50 %)

Der Businesspartner ist zu 50 % Kommanditist, im Handelsregister eingetragen und am Gewinn der KG beteiligt.

Billardclub GmbH & Co. KG · Betriebsgesellschaft

Die KG ist Trägerin des Handelsgeschäfts. Persönlich haftende Gesellschafterin ist ausschließlich die GmbH (§ 161 Abs. 1 HGB).

  • Komplementär-GmbH → Billardclub GmbH & Co. KG: GeschäftsführungDie Komplementär-GmbH führt die Geschäfte der KG und haftet als Vollhafterin, allerdings nur mit ihrem eigenen Vermögen.
  • Betreiber → Komplementär-GmbH: GFDer Betreiber ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
  • Betreiber → Billardclub GmbH & Co. KG: Einlage 50 %Der Betreiber leistet seine Kommanditeinlage. Mit Leistung der Einlage ist seine unmittelbare Haftung gegenüber Gläubigern ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HGB).
  • Businesspartner → Billardclub GmbH & Co. KG: Einlage 50 %Der Businesspartner leistet seine Kommanditeinlage. Mit Leistung der Einlage ist seine unmittelbare Haftung gegenüber Gläubigern ausgeschlossen (§ 171 Abs. 1 HGB).
  • Billardclub GmbH & Co. KG → Betreiber: Gewinnanteil 50 %Der Gewinn wird dem Betreiber entsprechend seinem hälftigen Kommanditanteil zugerechnet.
  • Billardclub GmbH & Co. KG → Businesspartner: Gewinnanteil 50 %Der Gewinn wird dem Businesspartner entsprechend seinem hälftigen Kommanditanteil zugerechnet.
  • Keine private VollhaftungWeil die Vollhaftung bei der GmbH liegt, haftet keine natürliche Person unbeschränkt. Die Kommanditisten haften nur bis zur eingetragenen Haftsumme (§ 171 Abs. 1 HGB).
Die KG trägt den Betrieb, die GmbH haftet als Komplementärin, der Betreiber ist alleiniger Kommanditist.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Kommanditist (50 %), GF-GmbH

Stellung

Kommanditist (50 %)

Kontrolle

Führt über Komplementär-GmbH

Kontrolle

Keine Geschäftsführung

Haftung

Bürgschaft Miete & Leasing

Gewinn

50 % nach Vertrag

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Solider künftiger Vertragspartner

Nachteile

  • Businesspartner noch nicht eingebunden
  • Kein eigener Gewinnanspruch in dieser Grundform

Steuern

Die GmbH & Co. KG ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft. Das Ergebnis wird den Gesellschaftern zugerechnet, obwohl die KG selbst den Betrieb führt.

Ergebnisanteil des Businesspartners

Der Businesspartner versteuert seinen festgestellten Gewinnanteil grundsätzlich persönlich. Die Zurechnung kann vor einer tatsächlichen Entnahme entstehen.

Sondervergütungen und Einlagen

Vergütungen, Darlehen und überlassene Wirtschaftsgüter eines Gesellschafters können steuerlich zum Sonderbetriebsbereich gehören und müssen gesondert erfasst werden.

Entnahmen und Liquidität

Der Gesellschaftsvertrag sollte Steuerentnahmen, Ergebnisverwendung und Kapitalkonten so regeln, dass der Businesspartner seine persönliche Steuerbelastung bedienen kann.

Kapitalkonten, Verlustnutzung und Sondervergütungen erfordern eine auf den konkreten Gesellschaftsvertrag abgestimmte Beratung.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Komplementär-GmbH gründen

  2. KG-Gesellschaftsvertrag

  3. Handelsregisteranmeldung der KG

  4. Einlage leisten

  5. Gewerbe und Steuern

Vertragsgegenstände

  • Unverzichtbar 7
  • Empfohlen 3
Dokumente
  • KG-Gesellschaftsvertrag
  • Satzung der Komplementär-GmbH
  • Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
  • Bürgschaftsurkunde und Freistellungsvereinbarung

Kapital und Gewinn

  • Entnahmeregelung

Kontrolle und Mitsprache

  • Führung ausschließlich über die Komplementär-GmbH
  • Nachfolge und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Fortsetzungsklausel für den Insolvenzfall
  • Abfindung begrenzen und strecken

Haftung und Sicherheiten

  • Haftsumme und Pflichteinlage auseinanderhalten
  • Bürgschaft: Höchstbetrag und Befristung
  • Anteilige Freistellung durch den Businesspartner
  • Entlassung aus der Bürgschaft nach Zeitablauf

Steuern und Buchführung

  • Sondervergütungen ausdrücklich regeln