Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Betreiber · Inhaber & Geschäftsführung

Der Betreiber bleibt Inhaber und Geschäftsführer. Der stille Gesellschafter tritt nach außen nicht in Erscheinung.

Businesspartner · Stiller Gesellschafter

Der typisch stille Gesellschafter stellt Kapital bereit und erhält eine Gewinnbeteiligung, ohne nach außen sichtbar zu werden.

Billardclub · Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen bleibt rechtlich beim Betreiber. Die stille Beteiligung ist ein rein internes Vertragsverhältnis.

  • Betreiber → Billardclub: besitzt & führtDer Betreiber behält Eigentum und Führung des Unternehmens vollständig.
  • Businesspartner → Billardclub: KapitaleinlageDer Businesspartner bringt Kapital als stille Einlage ein und wird dafür am Gewinn beteiligt.
  • Billardclub → Businesspartner: GewinnbeteiligungAus dem Unternehmensgewinn fließt dem stillen Gesellschafter die vereinbarte Beteiligung zu.
  • Betreiber → Billardclub: haftet privatDie private Haftung des Betreibers bleibt bestehen. Der typisch stille Gesellschafter haftet nicht nach außen.
Nach außen nur der Betreiber; im Innenverhältnis eine stille Beteiligung am Handelsgewerbe.

Rechtsnatur

Träger des Billardclubs ist der Betreiber als Einzelkaufmann. Der Businesspartner wird kein Mitinhaber: Er leistet eine stille Einlage und erhält einen Gewinnanteil, tritt nach außen aber nicht auf (§§ 230 ff. HGB).

Vermieter, Leasinggeber und Lieferanten kontrahieren nur mit dem Betreiber. Der Businesspartner haftet nicht für Betriebsschulden — im Gegenzug bleibt die unbeschränkte Privatvermögenhaftung des Betreibers bestehen.

Für den Club heißt das: Kapital und Gewinnbeteiligung ohne Register und ohne Mitsprache, aber ohne Haftungsabschirmung für den Betreiber.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Inhaber

Stellung

Stiller Gesellschafter

Kontrolle

Allein

Kontrolle

Nur Einsichtsrecht

Haftung

Unbeschränkt

Gewinn

Vereinbarter Gewinnanteil

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Gewinnbeteiligung ohne Register
  • Keine Außenhaftung
  • Abgeltungsteuer statt progressivem Satz
  • Klarer, kalkulierbarer Ausstieg

Nachteile

  • Einlage bei Insolvenz des Betreibers meist verloren
  • Keine Kontrolle über die Geschäftsführung
  • Unbeschränkte Haftung des Betreibers gefährdet das Investment
  • Kein Anteil am Wertzuwachs

Steuern

Die typisch stille Beteiligung wird steuerlich regelmäßig als Kapitalüberlassung behandelt. Der Businesspartner erhält einen vertraglichen Gewinnanteil, ohne Mitunternehmer des Betriebs zu werden.

Beim Unternehmensträger

Der vertraglich geschuldete Gewinnanteil ist bei zutreffender Ausgestaltung grundsätzlich Aufwand des Betriebs. Bemessungsgrundlage, Verlustverrechnung und Fälligkeit müssen im Vertrag eindeutig bestimmt sein.

Beim Businesspartner

Der Gewinnanteil gehört grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Der Unternehmensträger hat die hierfür vorgesehenen Einbehaltungs- und Bescheinigungspflichten zu beachten.

Abgrenzung sichern

Umqualifizierungsrisiken entstehen, wenn der Vertrag eine Beteiligung am Unternehmenswert oder unternehmerähnliche Mitwirkungsrechte vermittelt. Rechte und Vergütung müssen deshalb zur typisch stillen Rolle passen.

Die steuerliche Wirkung hängt von der tatsächlichen Vertragsdurchführung ab; die Bezeichnung des Vertrags allein ist nicht entscheidend.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Kaufmannseigenschaft sichern

  2. Gesellschaftsvertrag

  3. Einlage leisten

  4. Steuerliche Anmeldung

Vertragsgegenstände

Ein einziger Vertrag trägt die ganze Beteiligung — und er kann die unbeschränkte Haftung des Betreibers nicht beheben.

  • Unverzichtbar 6
  • Empfohlen 4
Dokumente
  • Stiller Gesellschaftsvertrag

Kapital und Gewinn

  • Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
  • Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
  • Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe

Kontrolle und Mitsprache

  • Keine Zustimmungsvorbehalte für das laufende Geschäft
  • Informationsrechte konkret benennen
  • Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Keine Beteiligung an stillen Reserven
  • Nachfolge im Todesfall

Steuern und Buchführung

  • Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen