Struktur

Variante B · Canvas-Schaubild

Variante A · Vertikales Schaubild

Betreiber · Inhaber & Geschäftsführung

Der Betreiber führt das Einzelunternehmen und bleibt nach außen alleiniger Inhaber.

Businesspartner · Atypisch still

Der atypisch stille Gesellschafter ist steuerlich Mitunternehmer und partizipiert auch an stillen Reserven und am Firmenwert.

Billardclub · Einzelunternehmen

Rechtlich bleibt das Einzelunternehmen beim Betreiber. Intern gelten erweiterte Mitunternehmerrechte des Partners.

  • Betreiber → Billardclub: besitzt & führtDer Betreiber besitzt und führt das Unternehmen nach außen weiterhin allein.
  • Businesspartner → Billardclub: Einlage + KontrolleNeben der Kapitaleinlage erhält der atypisch Stille Informations- und Kontrollrechte.
  • Billardclub → Businesspartner: Gewinn + WertzuwachsDer Partner erhält Gewinnanteile und wird steuerlich wie ein Mitunternehmer behandelt.
  • Betreiber → Billardclub: haftet privatNach außen haftet weiterhin nur der Betreiber unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Innengesellschaft mit Mitunternehmerstellung: Gewinnanteil und Anteil am Wertzuwachs.

Rechtsnatur

Zivilrechtlich bleibt der Betreiber alleiniger Träger des Einzelunternehmens; der Businesspartner ist weiterhin stiller Innengesellschafter ohne Außenauftritt.

Vertraglich und steuerlich wird er aber Mitunternehmer: Er partizipiert an stillen Reserven und Geschäftswert und braucht dafür erweiterte Mitwirkungsrechte (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt.

Für den Billardclub bedeutet das Wertzuwachs-Teilhabe für den Businesspartner — bei weiterhin unbeschränkter Haftung des Betreibers und spürbar mehr Vertragskomplexität.

Beteiligung & Gewinnverteilung

Betreiber

Führt den Club

Businesspartner

Gibt das Kapital

Stellung

Inhaber

Stellung

Atypisch stiller Gesellschafter

Kontrolle

Allein

Kontrolle

Nur Widerspruchsrecht

Haftung

Unbeschränkt

Gewinn

Gewinn plus Wertzuwachs

Vorteile & Nachteile

Vorteile

  • Anteil am Wertzuwachs
  • Keine Außenhaftung
  • Volle Auszahlung seines Wertanteils beim Ausscheiden
  • Gewerbesteueranrechnung auch für ihn

Nachteile

  • Einlage bei Insolvenz des Betreibers meist verloren
  • Mitspracherechte nötig
  • Bewertung im Streitfall aufwendig
  • Komplexere eigene Steuererklärung

Steuern

Die atypisch stille Beteiligung führt bei ausreichender Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko regelmäßig zu einer steuerlichen Mitunternehmerschaft.

Gewinnzurechnung

Der Businesspartner erhält einen gesondert festzustellenden Anteil am gewerblichen Ergebnis. Die Zurechnung kann unabhängig davon entstehen, ob der Betrag bereits ausgezahlt wurde.

Unternehmenswert

Die vereinbarte Beteiligung an stillen Reserven und Geschäftswert prägt sowohl die steuerliche Stellung als auch die wirtschaftliche Abfindung beim Ausscheiden.

Erklärungs- und Abstimmungsbedarf

Der Betrieb muss die Beteiligung in Buchführung und Feststellungserklärung abbilden. Der Businesspartner benötigt rechtzeitig die Unterlagen für seine eigene Veranlagung.

Mitwirkungsrechte und Wertbeteiligung dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen tatsächlich gelebt und dokumentiert werden.

Betriebspflichten

Pflichten des Berliner Billardbetriebs und die Prüfpunkte, über die der Businesspartner vertraglich informiert werden sollte.

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Gewerbe und Verantwortliche

  2. Gaststättenerlaubnis und Alkohol

  3. Lebensmittelhygiene und Belehrungen

  4. Personal und Arbeitsschutz

  5. Standort, Nutzung und Auflagen

  6. Laufende Compliance und Nachweise

Gründung

Die Symbole zeigen den Ablauf. Ein Klick öffnet die Details zum jeweiligen Schritt.

  1. Struktur festlegen

  2. Vertrag ausarbeiten

  3. Steuerliche Anmeldung

  4. Bewertungsgrundlagen

Vertragsgegenstände

Wertteilhabe ohne Haftungsschirm: Die Abfindungsklausel ist hier die wichtigste Zeile des Vertrags.

  • Unverzichtbar 7
  • Empfohlen 5
Dokumente
  • Stiller Gesellschaftsvertrag

Kapital und Gewinn

  • Einlage: Höhe, Fälligkeit, keine Nachschusspflicht
  • Gewinnanteil: Bemessungsgrundlage, Satz, Stichtag, Fälligkeit
  • Verlustbeteiligung: ob und bis zu welcher Höhe

Kontrolle und Mitsprache

  • Informationsrechte konkret benennen
  • Übertragung der Beteiligung nur mit Zustimmung
  • Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot

Ausstieg und Insolvenz

  • Abfindungsklausel: Buchwert, Höchstbetrag, Raten
  • Bewertungsverfahren und Schiedsgutachter
  • Nachfolge im Todesfall

Steuern und Buchführung

  • Gemeinsamer Zweck ausdrücklich benennen
  • Beteiligung an stillen Reserven ausdrücklich vereinbaren
  • Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung