Rechtsform im Vergleich
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Keine Option für den Billardclub: Der Betrieb erfordert einen Kaufmannsbetrieb nach HGB und wird kraft Gesetzes zur OHG.
Struktur
Keine Option
Die GbR ist für den Billardclub keine tragfähige Rechtsform. Der Betrieb braucht einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb und entspricht damit den Kaufmannserfordernissen des HGB (§ 1 Abs. 2 HGB).
Eine GbR kann unter diesen Voraussetzungen gar nicht gegründet werden: Betreiben die Gesellschafter ein Handelsgewerbe, ist die Gesellschaft kraft Gesetzes eine offene Handelsgesellschaft (§ 105 Abs. 1 HGB) — auch ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Registereintrag.
Maßgeblich ist deshalb die OHG, nicht die GbR.